KI-Inhalte auf LinkedIn und Instagram kennzeichnen

Für die Pflicht macht es keinen Unterschied, wo Sie veröffentlichen. Ein KI-Bild in einem LinkedIn-Beitrag unterliegt denselben Regeln wie eines auf Ihrer Website. Der Unterschied liegt darin, wo der Hinweis stehen muss.

Der Hinweis gehört an den Beitrag

Beiträge auf sozialen Netzwerken werden einzeln ausgespielt. Jemand sieht Ihr Bild im Feed, ohne Ihr Profil zu öffnen, ohne Ihre Biografie zu lesen und ohne den Rest Ihrer Beiträge zu kennen.

Ein Vermerk im Profil erfüllt die Anforderung deshalb nicht. Der Hinweis gehört in den Beitragstext oder sichtbar ins Bild. Auch der erste Kommentar unter dem eigenen Beitrag ist keine gute Wahl: Er wird oft ausgeblendet.

Die Kennzeichnung der Plattform reicht nicht

Mehrere Netzwerke markieren KI-Inhalte inzwischen automatisch, wenn sie Metadaten erkennen. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Erkennung greift nicht immer, sie hängt davon ab, ob das erzeugende Werkzeug die Datei markiert hat, und sie kann beim Zuschneiden oder Umwandeln verloren gehen.

Verantwortlich für die Offenlegung bleiben Sie als Betreiber, nicht die Plattform.

Warum ein Website-Scan hier nicht hilft

Was Sie auf einer Plattform veröffentlichen, lässt sich von außen nicht auslesen. Ein Werkzeug, das Ihren Quelltext prüft, findet dort nichts. Und ein Ergebnis ohne Befund wäre in diesem Fall eine Entwarnung für etwas, das gar nicht geprüft wurde.

Der richtige Weg ist, das verwendete Werkzeug zu erfassen und den Kanal anzugeben. Die Kennzeichnungstexte fallen dann entsprechend aus, kürzer und für einen Beitrag gedacht.

Häufige Fragen

Reicht ein Hinweis in meiner LinkedIn-Biografie?

Nein. Beiträge werden einzeln ausgespielt; wer den Beitrag im Feed sieht, liest die Biografie nicht. Der Hinweis gehört in den Beitrag selbst.

Genügt das automatische KI-Label der Plattform?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die automatische Erkennung greift nur, wenn entsprechende Metadaten vorhanden und erhalten geblieben sind. Die Verantwortung für die Offenlegung bleibt bei Ihnen.

Wie kurz darf der Hinweis sein?

Er muss klar und wahrnehmbar sein, mehr verlangt die Verordnung nicht. „Mit KI erstellt.“ im Beitragstext erfüllt das.

Und was gilt für Ihren Betrieb?

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein. Welche Pflichten für Ihre Werkzeuge gelten, hängt davon ab, wie Sie sie einsetzen. KI-Label prüft das für jeden Einsatz einzeln und liefert die Begründung mit, bis zum Absatz der Verordnung.

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Weitere Antworten

Stand: 08. August 2026. Dieser Text gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Grundlage ist der Text der Verordnung (EU) 2024/1689 und die Leitlinien der Europäischen Kommission.