KI-Label prüft jeden KI-Einsatz in Ihrem Betrieb einzeln, ob Chatbot, Bild oder Text, und sagt Ihnen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht. Mit einer Begründung, die Sie einer Behörde vorlegen können. Ersteinrichtung in unter 10 Minuten, gebaut für Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung.
Der Bitkom KI-Barometer 2026 zeigt eine Lücke, die zum 2. August akut wird. Nicht weil KI-Nutzung selten wäre, sondern weil kaum jemand den Nachweis führt.
Keine teure Kanzlei, keine generische US-Software. Ein schlankes Werkzeug für genau das, was am 2. August verlangt wird.
Erkennt, welche Tools Ihr Team für Bilder, Texte und Chatbots nutzt, auch das, wovon die Geschäftsführung meist nichts weiß.
Erzeugt die vorgeschriebene Kennzeichnung für Bild, Video, Audio und Text im richtigen Format für Website, Social Media und Chatbots.
Ein Klick erzeugt das PDF, das im Ernstfall zählt: lückenlose Dokumentation von Nutzung, Kennzeichnung und Team-Schulung.
Ein Verstoß bringt nicht automatisch ein Bußgeld. Fehlt im Schadensfall aber die Dokumentation, werten Behörden das als grobe Sorgfaltspflichtverletzung, und die Geschäftsführung haftet oft persönlich.
Einordnung zur Nachweispflicht, EU AI ActWerkzeuge, die pauschal alles labeln, sind bequem gebaut, aber fachlich falsch. Wir prüfen jeden Fall einzeln. Oft lautet das Ergebnis: Sie müssen nichts tun. Auch das wird dokumentiert.
Produktbeschreibungen und Eigenwerbung sind keine „Angelegenheit von öffentlichem Interesse". Und wo ein Mensch inhaltlich prüft und namentlich verantwortet, greift die redaktionelle Ausnahme. Viele KI-Texte im Mittelstand fallen damit gar nicht unter die Pflicht. Wir weisen das nach, statt vorsorglich alles zu labeln.
Die rechtliche Einordnung entsteht regelbasiert, nicht generiert. Gleiche Angaben ergeben immer dasselbe Ergebnis, festgehalten durch eine Prüfsumme über Ihre Eingaben. Ein Bericht, dessen Kernaussage ein Sprachmodell erfunden haben könnte, hält vor einer Behörde nicht stand.
Maschinenlesbare Wasserzeichen nach Art. 50 Abs. 2 schuldet der Anbieter des KI-Systems, also OpenAI, Midjourney oder Adobe. Nicht Sie als Betreiber. Wo eine Pflicht nicht bei Ihnen liegt, sagen wir das, statt Ihnen ein Produkt dafür zu verkaufen.
Der Website-Scan gleicht Ihren Quelltext gegen bekannte Werkzeuge ab und listet zusätzlich jeden fremden Dienst auf, der Skripte einbindet. Der Chatbot, den vor zwei Jahren die Agentur eingebaut hat, taucht hier auf. Im Fragebogen hätte ihn niemand erwähnt.
Jeder Schritt wird mit Zeitstempel festgeschrieben, technisch unveränderlich, auch für Sie und für uns. Genau das ist der Unterschied zwischen einem Nachweis und einer Behauptung, wenn jemand danach fragt.
Datenbank und Anwendung laufen in Frankfurt. Schriften liegen auf unserem eigenen Server, nicht bei Google. Für ein Werkzeug, das Compliance verkauft, ist die eigene Datenverarbeitung keine Fußnote.
Drei Wege zur Kennzeichnungspflicht, mit sehr unterschiedlichem Aufwand und Risiko.
KI-Label dokumentiert Nutzung und Kennzeichnung laufend, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall, etwa bei komplexen Abgrenzungsfragen zwischen Anbieter- und Betreiberpflichten.
Nein. KI-Label ist ein Dokumentations- und Kennzeichnungswerkzeug, keine Rechtsberatung. Es hilft, KI-Einsatz zu erfassen und die vorgeschriebene Kennzeichnung umzusetzen. Bei komplexen Einzelfragen, etwa zur Abgrenzung zwischen Anbieter- und Betreiberpflichten, empfehlen wir weiterhin eine rechtliche Einschätzung.
Ja, sehr wahrscheinlich. Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern (die ein KI-System bereitstellen) und Betreibern (die es einsetzen). Die meisten mittelständischen Unternehmen sind Betreiber und haben damit eigene Kennzeichnungspflichten, unabhängig davon, ob sie selbst Modelle entwickeln.
Nein, für reine Archivinhalte sieht die Verordnung keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht vor. Sobald ein Inhalt ab dem 2. August 2026 aber erneut veröffentlicht oder wesentlich verändert wird, greift die Pflicht auch dafür.
Der Anbieter Ihres Chatbot-Systems trägt eigene Pflichten, entbindet Sie als Betreiber aber nicht von der eigenen Offenlegungspflicht gegenüber Nutzenden. KI-Label ergänzt bestehende Tools, statt sie zu ersetzen.
KI-Label befindet sich in der Einführungsphase und ist derzeit kostenfrei nutzbar. Preise kündigen wir rechtzeitig und mit Vorlauf an. Niemand wird von einer Abbuchung überrascht.
Ja, das ist für uns Grundvoraussetzung. Gerade weil wir ein Compliance-Werkzeug bauen, muss die eigene Datenverarbeitung sauber sein.
Zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung wird in Deutschland die Bundesnetzagentur. Ab August 2026 nehmen die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit auf; ab dann werden die bereits geltenden Regeln aktiv kontrolliert.
Anmelden, KI-Einsatz erfassen, Einordnung erhalten. Ohne Installation, ohne Kreditkarte, und ohne dass Sie vorher wissen müssen, was Art. 50 bedeutet.