KI-Label prüft jeden KI-Einsatz einzeln, ob Chatbot, Bild oder Text, und sagt Ihnen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht. Mit einer Begründung, die Sie überall vorlegen können.
Sie chatten mit einem KI-Assistenten.
Begründung, Fundstelle, Datum
Der Bitkom KI-Barometer 2026 zeigt eine Lücke, die seit dem 2. August akut ist. Nicht weil KI-Nutzung selten wäre, sondern weil kaum jemand den Nachweis führt.
Keine teure Kanzlei, keine generische US-Software. Ein schlankes Werkzeug für genau das, was seit dem 2. August verlangt wird. Und es hört nicht nach der ersten Prüfung auf.
Erkennt, welche Tools Ihr Team für Bilder, Texte und Chatbots nutzt, auch das, wovon die Geschäftsführung meist nichts weiß.
Erzeugt die vorgeschriebene Kennzeichnung für Bild, Video, Audio und Text im richtigen Format für Website, Social Media und Chatbots.
Ein Klick erzeugt das PDF, das im Ernstfall zählt: lückenlose Dokumentation von Nutzung, Kennzeichnung und Team-Schulung.
Ein Kanzleigutachten beschreibt den Tag, an dem es geschrieben wurde. Sechs Monate später nutzt Ihr Marketing ein neues Werkzeug, die Kommission hat eine Leitlinie veröffentlicht, und niemand sagt Ihnen Bescheid.
Nicht nur einmal beim Anlegen, sondern jeden Morgen gegen das aktuelle Regelwerk. Ändert sich etwas an Ihren Pflichten, erfahren Sie es von uns und nicht von einer Behörde.
Neue Leitlinien der Kommission, neue Aufsichtspraxis: Wir pflegen eine neue Fassung ein, alle erfassten Werkzeuge laufen automatisch dagegen. Wer von grün auf rot springt, erhält eine E-Mail.
Zu jeder Bewertung wird mitgespeichert, welche Angaben Sie gemacht haben und welche Regelfassung galt. Ein Bericht von heute lässt sich deshalb auch in zwei Jahren noch nachvollziehen, wenn eine Behörde nachfragt.
Deshalb ist KI-Label kein Werkzeug, das Sie einmal benutzen und dann schließen. Es ist der Teil Ihrer Compliance, der weiterläuft, während Sie arbeiten.
Ein Verstoß bringt nicht automatisch ein Bußgeld. Fehlt im Schadensfall aber die Dokumentation, werten Behörden das als grobe Sorgfaltspflichtverletzung, und die Geschäftsführung haftet oft persönlich.
Einordnung zur Nachweispflicht, EU AI ActWer vorsorglich alles labelt, klebt Warnhinweise an Inhalte, die keine brauchen, und verliert bei jedem Besucher ein Stück Glaubwürdigkeit. Wer nichts labelt, riskiert bis zu 3 % vom Jahresumsatz. KI-Label prüft jeden Einsatz einzeln und liefert die Begründung gleich mit.
Ein Chatbot, ein Bildgenerator und ein Textwerkzeug lösen drei verschiedene Pflichten aus. Sie erhalten für jedes einzeln die Einordnung, belegt bis zum Absatz der Verordnung. Wo eine Pflicht besteht, liefern wir den fertigen Kennzeichnungstext. Wo keine besteht, halten wir schriftlich fest, warum. Das ist die Hälfte des Nachweises, die andere Anbieter weglassen.
Die Einordnung folgt einem festen Regelwerk, das ein Mensch geschrieben hat. Dieselben Angaben ergeben deshalb immer dasselbe Ergebnis, heute wie in zwei Jahren. Ein Bericht, dessen Kernaussage ein Sprachmodell erfunden haben könnte, hält vor einer Behörde nicht stand.
Maschinenlesbare Wasserzeichen nach Art. 50 Abs. 2 schuldet der Anbieter des KI-Systems, also OpenAI, Midjourney oder Adobe. Nicht Sie als Betreiber. Wo eine Pflicht nicht bei Ihnen liegt, sagen wir das, statt Ihnen ein Produkt dafür zu verkaufen.
Der Website-Scan gleicht Ihren Quelltext gegen bekannte Werkzeuge ab und listet zusätzlich jeden fremden Dienst auf, der Skripte einbindet. Der Chatbot, den vor zwei Jahren die Agentur eingebaut hat, taucht hier auf. Im Fragebogen hätte ihn niemand erwähnt.
Jeder Schritt erhält einen Zeitstempel und ist danach nicht mehr veränderbar, auch nicht von uns. Ein Nachweis, an dem sich nachträglich etwas ändern ließe, wäre vor einer Behörde wertlos.
Datenbank und Anwendung laufen in Frankfurt. Schriften liegen auf unserem eigenen Server, nicht bei Google. Auch die Erfassungshilfe, die Ihre Freitextbeschreibung in Formularfelder übersetzt, läuft über einen europäischen Anbieter statt über einen US-Konzern. Für ein Werkzeug, das Compliance verkauft, ist die eigene Datenverarbeitung keine Fußnote.
Drei Wege zur Kennzeichnungspflicht, mit sehr unterschiedlichem Aufwand und Risiko.
KI-Label dokumentiert Nutzung und Kennzeichnung laufend, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall, etwa bei komplexen Abgrenzungsfragen zwischen Anbieter- und Betreiberpflichten.
Bei einer gesetzlichen Pflicht gibt es keine Sparversion. Was Sie zahlen, richtet sich nach Ihrer Betriebsgröße, nicht danach, welchen Funktionsumfang Sie erhalten. Ab 790 Euro im Jahr, alle Preise netto.
Preise im EinzelnenNein. KI-Label ist ein Dokumentations- und Kennzeichnungswerkzeug, keine Rechtsberatung. Es hilft, KI-Einsatz zu erfassen und die vorgeschriebene Kennzeichnung umzusetzen. Bei komplexen Einzelfragen, etwa zur Abgrenzung zwischen Anbieter- und Betreiberpflichten, empfehlen wir weiterhin eine rechtliche Einschätzung.
Ja, sehr wahrscheinlich. Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern (die ein KI-System bereitstellen) und Betreibern (die es einsetzen). Die meisten mittelständischen Unternehmen sind Betreiber und haben damit eigene Kennzeichnungspflichten, unabhängig davon, ob sie selbst Modelle entwickeln.
Nein, für reine Archivinhalte sieht die Verordnung keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht vor. Sobald ein Inhalt ab dem 2. August 2026 aber erneut veröffentlicht oder wesentlich verändert wird, greift die Pflicht auch dafür.
Der Anbieter Ihres Chatbot-Systems trägt eigene Pflichten, entbindet Sie als Betreiber aber nicht von der eigenen Offenlegungspflicht gegenüber Nutzenden. KI-Label ergänzt bestehende Tools, statt sie zu ersetzen.
Sie testen 14 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung. Danach richtet sich der Preis nach Ihrer Betriebsgröße: 790 Euro im Jahr bis 9 Beschäftigte, 1.690 Euro bis 49, 3.290 Euro bis 249 und 5.400 Euro ab 250. Monatlich sind es 79, 169, 329 oder 540 Euro, jederzeit kündbar. Der Umfang ist in allen Tarifen identisch: Bei einer gesetzlichen Pflicht gibt es keine Sparversion. Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Die Testphase endet von selbst; es wird nichts abgebucht, solange Sie sich nicht aktiv für einen Tarif entscheiden.
Ja, das ist für uns Grundvoraussetzung. Gerade weil wir ein Compliance-Werkzeug bauen, muss die eigene Datenverarbeitung sauber sein.
Zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung wird in Deutschland die Bundesnetzagentur. Seit August 2026 nehmen die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit auf; die geltenden Regeln werden nun aktiv kontrolliert.
Anmelden, KI-Einsatz erfassen, Einordnung erhalten. 14 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung.